30.04.20264 Min. Lesezeitvinted

Vinted-Steuer 2026: PSTTG-Grenze, Meldepflicht und was Reseller beachten müssen

2.000 € Umsatz oder 30 Verkäufe — dann meldet Vinted ans Finanzamt. Was das PSTTG bedeutet, welche Grenzen gelten, und wie du sauber bleibst.

TextAnzeigenPilot Redaktion
Vinted-Steuer 2026: PSTTG-Grenze, Meldepflicht und was Reseller beachten müssen

Die Kurzantwort zur 1.000-Euro-Frage

Die oft kursierende „1.000-Euro-Grenze“ gibt es in dieser Form nicht. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PSTTG), das seit 2023 in Kraft ist, setzt zwei Schwellen:

  • 2.000 € Jahresumsatz auf einer Plattform, oder
  • 30 oder mehr Verkäufe pro Kalenderjahr auf einer Plattform

Ab einer dieser Schwellen meldet Vinted (wie auch Kleinanzeigen und eBay) deinen Umsatz an das Bundeszentralamt für Steuern — das leitet die Daten an dein Finanzamt weiter.

Wichtig: Die Meldung bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht. Sie ist ein Hinweis, dem das Finanzamt nachgeht. Ehrliche Dokumentation schützt.

Was PSTTG genau macht

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7 verpflichtet digitale Plattformen, Verkäufer-Daten an Steuerbehörden zu melden. In Deutschland betrifft das alle Marktplätze:

  • Vinted
  • Kleinanzeigen
  • eBay
  • Etsy
  • Amazon Marketplace
  • Marketplaces in Social Media (Facebook Marketplace, TikTok Shop)

Gemeldet werden pro Verkäufer:

  • Name, Adresse, Steuer-ID
  • Bankverbindung (Auszahlungskonto)
  • Umsatz pro Quartal
  • Anzahl der Verkäufe

Wann fällt man unter die Schwelle?

30-Verkäufe-Schwelle

„Verkäufe“ meint abgeschlossene Transaktionen — nicht aufgegebene Anzeigen. Wenn du 50 Anzeigen online hast, aber nur 20 verkauft hast, wirst du nicht gemeldet.

2.000-Euro-Schwelle

Hier zählt der Brutto-Umsatz aller Verkäufe — inklusive Versandkosten, die Käufer gezahlt haben. Die Gebühren, die die Plattform einbehält, werden nicht abgezogen.

Beispiel: Du verkaufst 40 Kleidungsstücke für je 25 € = 1.000 € Artikel-Umsatz. Plus 4 € Versand pro Artikel = 160 € Versand-Umsatz. Brutto-Umsatz für PSTTG: 1.160 € → keine Meldung (unter 2.000 €). Aber: 40 Verkäufe → Meldung wegen 30-Verkäufe-Schwelle.

Schwellen sind „ODER“

Eine einzige Schwelle reicht. Wer 25 Verkäufe für je 90 € macht = 2.250 € → Meldung. Wer 35 Verkäufe für je 10 € macht = 350 € → ebenfalls Meldung.

Privat vs. gewerblich — PSTTG macht keinen Unterschied

Die Plattform meldet jeden Verkäufer, der die Schwellen überschreitet — unabhängig davon, ob er sich als privat oder gewerblich eingestuft hat. Die steuerliche Einstufung (privat oder gewerblich) macht das Finanzamt anhand der gemeldeten Daten plus möglicher weiterer Anfragen.

Für die Unterscheidung privat/gewerblich siehe unseren Artikel Ab wann gewerblich bei Kleinanzeigen.

Was passiert nach einer PSTTG-Meldung?

Szenario 1: Privat, klar dokumentiert

Du hast eigene Sachen verkauft — Kleidung, die du selbst getragen hast, Kinderkleidung deiner Kinder, Haushaltsauflösung. Das Finanzamt fragt nach, du erklärst den Ursprung.

Kein Steuerproblem, solange die Verkäufe unter dem Einkaufspreis lagen (Regel für Gebrauchtgegenstände). Eine Gebührenerstattung oder ein Nachzahlungsbescheid erfolgt nicht.

Szenario 2: Privat, aber mit Gewinn aus Sammlerstücken

Du hast seltene Sneaker, ein Vintage-Rolex oder eine Erstausgabe verkauft — teurer als du sie selbst gekauft hast. Bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig. Bei Verkäufen nach mehr als 1 Jahr Haltezeit: steuerfrei (§23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte).

Szenario 3: Gewerblich ohne Anmeldung

Du hast systematisch Ware eingekauft und mit Aufschlag weiterverkauft. Das Finanzamt stuft dich rückwirkend als gewerblich ein, fordert:

  • Nachzahlung Einkommensteuer auf den Gewinn
  • Ggf. Umsatzsteuer (wenn Grenze der Kleinunternehmerregelung überschritten)
  • Säumniszuschläge und Zinsen
  • Bei Vorsatz: Steuerhinterziehungsverfahren

Das ist der worst case. Wer systematisch gewerblich verkauft hat, sollte sich freiwillig beim Finanzamt melden (Selbstanzeige) — dann entfallen die Straf-Elemente.

Plattform-übergreifend unter den Schwellen bleiben?

Theoretisch legal, praktisch fragwürdig: Du verkaufst 25 Artikel auf Vinted, 25 auf Kleinanzeigen und 25 auf eBay. Jede Plattform meldet nicht, weil die 30-Schwelle einzeln gilt.

Steuerlich ändert das nichts, wenn du ohnehin privat bist — du bist nicht steuerpflichtig. Wenn du gewerblich bist, bleibst du es auch ohne Plattform-Meldung — und das Finanzamt kann sich aus anderen Quellen informieren (Kontobewegungen, Hinweise).

Cross-Plattform-Verteilung ist kein Trick, um Steuern zu vermeiden. Sie ist ein legitimer Verkaufsansatz aus Geschwindigkeits- und Reichweiten-Gründen (siehe Vinted oder Kleinanzeigen). Das AnzeigenPilot-Tool zeigt dir Umsatz-Schwellen pro Plattform automatisch an.

Dokumentation: was du parat haben solltest

Falls das Finanzamt nachfragt, brauchst du:

  1. Herkunftsnachweis: Woher stammt der verkaufte Artikel?

    • Selbst getragen/benutzt → keine formale Dokumentation nötig, aber plausibel argumentieren
    • Geschenkt bekommen → Hinweis auf Schenkung reicht
    • Eingekauft zum Weiterverkauf → Kaufbelege (Quittungen, Rechnungen)
  2. Verkaufsliste: Was wurde wann zu welchem Preis verkauft? Excel oder CSV-Export aus der Plattform.

  3. Bei gewerblichem Handel: Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz.

Fristen und Timing

Die PSTTG-Meldungen werden einmal jährlich für das Vorjahr abgegeben — Deadline ist der 31. Januar des Folgejahres. Für Umsätze 2026 meldet die Plattform also bis 31. Januar 2027.

Das Finanzamt braucht in der Regel 3–6 Monate nach Erhalt der Daten für eine mögliche Anfrage. Reseller sollten also ab etwa April–Juni 2027 mit Post rechnen, wenn sie 2026 über die Schwellen kamen.

Fazit

Die „1.000-Euro-Grenze“ existiert nicht — die PSTTG-Schwellen sind 2.000 € oder 30 Verkäufe. Meldung ≠ Steuerpflicht. Wer privat eigene Sachen verkauft, bleibt steuerfrei, auch wenn gemeldet wird. Wer gewerblich handelt, sollte die Tätigkeit korrekt anmelden — vorher oder spätestens jetzt.

Ehrliche Dokumentation + klare Privat/Gewerblich-Einordnung = kein Stress bei der Nachfrage. Die Meldung selbst ist kein Problem, sondern nur ein Datenpunkt für das Finanzamt.

Häufige Fragen — PSTTG und Vinted-Steuer

+Gibt es eine „1.000-Euro-Grenze“ bei Vinted?

Nein, diese Zahl kursiert oft, ist aber falsch. Die korrekten PSTTG-Schwellen sind 2.000 € Umsatz pro Jahr oder 30 Verkäufe pro Jahr pro Plattform. Beides gilt unabhängig voneinander — eine der beiden Schwellen reicht für die Meldung.

+Ich habe 2026 50 Artikel auf Vinted verkauft für insgesamt 400 €. Werde ich gemeldet?

Ja. Die Schwelle von 30 Verkäufen ist überschritten, auch wenn der Umsatz unter 2.000 € liegt. Wenn es eigene Gebrauchtware war (nicht eingekauft zum Weiterverkauf), hast du trotzdem keine Steuerpflicht.

+Werden meine Verkäufe auf mehreren Plattformen zusammengerechnet?

Nein, PSTTG-Meldung erfolgt pro Plattform. Wer auf Vinted 25 und auf Kleinanzeigen 25 Artikel verkauft, wird von keiner Plattform gemeldet. Das Finanzamt kann trotzdem aus anderen Quellen (Kontobewegungen, Hinweise) Kenntnis bekommen.

+Muss ich beim Verkauf eigener Kleidung trotzdem Steuern zahlen, wenn ich gemeldet werde?

Nein, solange die Verkaufspreise unter den ursprünglichen Kaufpreisen lagen. Gebrauchtwaren-Verkauf erzeugt keinen steuerpflichtigen Gewinn. Wichtig: Das gilt nur für eigene Sachen, nicht für eingekaufte Ware zum Weiterverkauf.

+Wie reagiert das Finanzamt auf eine PSTTG-Meldung?

In der Regel ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme zum Ursprung der Verkäufe. Ehrliche, knappe Antwort genügt meist. Bei größeren Volumen kann eine vertiefte Prüfung folgen.

+Kann ich die PSTTG-Meldung auf Vinted verhindern?

Nein. Die Plattform ist gesetzlich zur Meldung verpflichtet, sobald die Schwellen überschritten sind. Auch ein Wechsel des Accounts oder Namens hilft nicht, da Vinted deine Steuer-ID abgleicht.

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